Lohnbrand

 Lohnbrand

BRENNEN IM LOHN


Stoffbesitzer* können ihre vergorene Obstmaische bei uns anliefern und nach ihren Wünschen zu bestimmten Konditionen im Lohn brennen lassen. Hierzu füllt der Stoffbesitzer eine Abfindungsanmeldung** aus, die mindestens fünf Tage vor

Brennbeginn beim Hauptzollamt in Stuttgart zur Bewilligung eingereicht werden muss. Nach Prüfung aller Angaben auf Vollständig- und Richtigkeit, erteilt dieses dann die Brenngenehmigung an die Abfindungsbrennerei. Nach dem Destillieren wird der Brand noch auf Trinkstärke herabgesetzt und wieder dem Stoffbesitzer ausgehändigt.

Jeder Stoffbesitzer darf entweder jährlich 50 LA (LA = ein Liter 100%iger Alkohol) oder

in einem Abschnitt von zehn Jahren 500 LA für den Privatgebrauch brennen lassen.

Der Brennereibesitzer selbst hat Anspruch auf 300 LA pro Jahr. Das "Monopol-Brennen" wird zum 01.01.2018 eingestellt - so bleibt nur noch die Option des "Versteuerns".


VERSTEUERN


Hierbei werden die Rohstoffe z.B. Kirsch, Apfel, Zwetschgen, etc. zum Brennen in der entsprechenden Abfindungsbrennerei angemeldet und je nach Ausbeutesatz pro 100 Liter Maische die derzeit gültige Branntweinsteuer (siehe unten) fällig.

Der Stoffbesitzer erhält mit der Brenngenehmigung einen Steuerbescheid und den gewonnenen Alkohol zur eigenen Verwertung.



 AUSBEUTESÄTZE in LA pro 100 Liter Maische
LA = ein Liter 100%iger Alkohol

Sorte Ausbeutesatz in LA
Traube (Wein, Weinhefe, Most) 6,0
Kirschen 5,0
Mirabellen 4,8
Zwetschgen 4,6
Beeren (Wein, Most) 4,0
Pflaumen, Renekloden 3,9
Apfel, Birnen, Quitte (Most, Saft, Wein) 3,6
Sauerkirschen (selbstgewonnen), Aprikosen 3,5
Bierhefe 2,0
Weizen, Gerste, Roggen, Dinkel, Hafer, Mais, Triticale 26,0
 
Steuersatz

Der aktuelle Steuersatz für einen LA entspricht 10,22 €***.

BEISPIEL: Fällige Branntweinsteuer für einen Brennkessel Kirschen

100 Liter Maische, Kirschen = 5 LA
5 LA x 10,22 € = 51,10  € + anfallender Brennlohn

 

 *)   Stoffbesitzer ist ein juristischer, steuerrechtlicher Begriff und bezeichnet eine natürliche Person ohne eigenes Brenngerät, die in einer  
       Abfindungsbrennerei selbstgewonnene Obststoffe zu Branntwein verarbeiten lässt.
 
**)   Quellverweis: Obstbrenner.de

***)  Stand: August 2017
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